FAQ - Häufinge Fragen

Wie schnell kann ich eine Betreuerin bekommen?

In der Regel benötigen wir 5 bis 7 Tage um eine adäquate Betreuungsperson zu vermitteln.

Alternativ können Sie die Eilanfrage in Anspruch nehmen in diesem Fall ist die Betreuerin innerhalb von 72 Stunden bei Ihnen.

Wie sind die Deutschkenntnisse bei der Pflegekraft?

Wir unterscheiden die Deutschkenntnisse in drei Kategorien:

  1. Erweiterte Kenntnisse = Verstehen und Sprechen mit Schwierigkeiten
  2. Gute Kenntnisse = einfache Unterhaltungen sind möglich
  3. Sehr gute Kenntnisse = Unterhaltungen ohne Einschränkungen

Wie lange bleibt die Betreuerin?

Die Betreuerinnen bleiben größtenteils ca. 6-12 Wochen bei ihnen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit im Rhythmus von sechs bis acht Wochen zwischen zwei gewünschten Betreuungskräften zu wechseln.

Was passiert, wenn die zwischenmenschliche Chemie nicht stimmt?

Angenommen , dass die Chemie zwischen der betreuten Person und der Pflegekraft nicht stimmt, wird schnellstmöglich ein Wechsel vorgenommen. Dabei werden Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass beide Beteiligten etwa zwei Wochen benötigen um sich näher kennen zu lernen.

Was ist , wenn z. B . die zu betreuende Person ins Krankenhaus geht?

Falls Sie für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes auf die Betreuung verzichten möchten sorgen wir dafür, dass beider Ankunft zuhause eine neue Betreuungskraft vor Ort ist und Ihr Familienmitglied empfängt. Nach Absprache mit Ihrer Pflegekraft ist es möglich, dass diese nach
der Rückkehr aus dem Krankenhaus weiterhin für Sie da ist. Selbstverständlich können Sie den Betreuungsvertrag mit Einhaltung einer vierzehntägigen Kündigungsfrist beenden. Falls Ihr Familienmitglied leider ins Krankenhaus eingewiesen werden muss, kann die Betreuung
natürlich weiter fortbestehen. Die Betreuungskraft kümmert sich dann am Krankenbett um die seelische Unterstützung während dieser Zeit. Sie hilft weiterhin bei alltäglichen Verrichtungen und umsorgt Ihre Lieben in dieser schweren Zeit mit allem was benötigt wird. Falls Sie für den Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes auf die Betreuung verzichten möchten sorgen wir dafür, dass bei der Ankunft zuhause eine neue Betreuungskraft vor Ort ist und Ihr Familienmitglied empfängt. Nach Absprache mit Ihrer Pflegekraft ist es möglich, dass diese nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus weiterhin für Sie da ist.

Wer organisiert die An- und Abfahrt, sowie die Abholung der Betreuerin?

Die Betreuungskräfte werden entweder von einem kleinem Transportunternehmen befördert, der sie bis zur Adresse des Kunden bringt oder sie reisen mit einem Reiseveranstalter bis zur nächst größeren Stadt an. In diesem Fall müssten Sie als Kunde eine Abholmöglichkeit (persönlich, Bekannte, Taxi) organisieren. Natürlich werden wir ihnen den genauen Standort und Uhrzeit mitteilen.

Welche Kosten fallen an?

Alle unsere Preise können Sie unter dem Punkt „Leistungen-Preise“ entnehmen.

Muss ich der Betreuungsperson die Reisekosten bezahlen?

Lediglich für die An- und Abfahrt wird eine Pauschale in Höhe von 250-300.- € fällig.

Wie viel Freizeit steht der Betreuerin zu?

Den Betreuungskräften muss laut Vertrag 2 mal á 5 Stunden oder 1 ganzer Tag pro Woche als Freizeit gegeben werden. Zusätzlich Mittagspause 1-2 Stunden pro Tag.

Wie sind die Kündigungsfristen

Der Vertrag läuft unbefristet und endet 7 Tage nach dem Tod der zu betreuenden Person, spätestens am Abreisetag der Betreuerin. Der Vertrag kann aber auch mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.

Was muss für die Betreuerin gestellt werden?

Pflegekraft sollte ein angemessener und komfortabler Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Die grundlegende Ausstattung umfasst in der Regel:

  • Ein eigenes Zimmer mit einem Bett
  • Ein Kleiderschrank
  • Ein Schreibtisch
  • Ein Stuhl
  • Ein Fernseher
  • Internetzugang

Die Bereitstellung dieser Einrichtungsgegenstände schafft nicht nur eine angenehme Wohnatmosphäre für die Pflegekraft, sondern ermöglicht auch eine effektive Ausführung ihrer Aufgaben. Ein eigenes Zimmer bietet zudem die Möglichkeit zur Erholung und zur Privatsphäre in den Ruhephasen der Pflegekraft. Wir empfehlen, bei der Einrichtung auf die individuellen Bedürfnisse und Komfortansprüche der Pflegekraft einzugehen, um eine positive Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Ist die Betreuung über Ostern und Weihnachten möglich?

Ja, es ist möglich eine Betreuungskraft über die Feiertage zu bekommen. Hierzu entsteht bei der Betreuung über Ostern eine Gebühr in Höhe von 250,00 € und über Weihnachten in Höhe von 300,00 €. Diese Sonderzahlung wird ausschließlich den Pflegekräften zugute kommen und diese werden Ihnen eine entsprechende Rechnung aushändigen.

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